Zukunftssicherung

Direktversicherung zur Zukunftsvorsorge der Dienstnehmer (DN)

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Abs. 1, Zi 15a:

 

Ausgaben des Unternehmers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen für die Dienstnehmer (LebensversicherungKrankenversicherungUnfallversicherungPensionsvorsorge).

 

Kann auch differenziert werden:

 

– z.B. für einen Teil der Dienstnehmer eine Lebensversicherung, für einen anderen Teil eine Krankenversicherung oder Unfallversicherung

 

– auch betragsmäßig unterschiedliche Versicherungsleistungen sind möglich.

Motive für den Abschluss:

Wie bei Versorgungszusagen sind Zusagen über Leistungen für die Zukunftssicherung freiwillige Sozialleistungen. Abschlussgründe für das Unternehmen:

Produkte zur Zukunftssicherung:

Die Finanzierung der Zukunftssicherung erfolgt ausschließlich über Personenversicherungsprodukte:

 

  1. Lebensversicherung – Versicherungssparbrief
    Der Versicherungssparbrief ist eine Er- und Ablebensversicherung, der alle 10 Jahre prolongiert werden kann.
    Er fällt nicht unter das Betriebspensionsgesetz, das den Ablauf der Versicherung zur, nach oder knapp vor der Pensionierung verlangt.
  2. Krankenversicherung
    Einzelkrankenversicherung für Sonderklasse und Tagegeld Gruppenkrankenversicherung für Sonderklasse und Taggeld sowie alle anderen Krankenversicherungsprodukte
  3. Unfallversicherung
    Invalidität, Tod, Unfallkosten

Um Ihnen eine individuelle Lösung anbieten zu können, ersuchen wir Sie nachstehend die Daten Ihres/Ihrer Mitarbeiter(s) bekannt zugeben:

Offertberechnung für Zukunftssicherung

    *Pflichtfelder
    LebensversicherungKrankenversicherungUnfallversicherung