Berufshaftpflichtversicherung, Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe, die durch mögliche Fehlberatung ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden anzurichten, aufweisen. Dazu gehören etwa Rechtsanwälte (Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte), Steuerberater, Baumeister, Bauträger, Immobilienmakler, Hausverwalter, Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Ärzte, Heilnebenberufe, sowie Dolmetscher/Übersetzer. Die sogenannte Berufshaftpflicht ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden – in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden – zur Folge hat. Dies betrifft hauptsächlich Tätige aus dem Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig werden. Zielgruppen sind beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Berufsbetreuer und Ärzte.

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen sogenannte echte Vermögensschäden.

 

Im Rahmen gewisser Tätigkeiten treten echte Vermögensschäden häufig auf, die Haftung erfolgt aufgrund der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten. Das sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden zugeordnet werden können, und sich auch nicht aus diesen herleiten.

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung reguliert somit begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Haftpflichtbereich nennt man passive Rechtsschutzfunktion. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (z.B. Rechtsanwälte, Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare, Wirtschaftsprüfer) von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden.

 

Im Rahmen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt das Verstoßprinzip oder claims made. Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit zutage. Dem trägt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Rechnung. Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens), sondern die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten) oder der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.

Offertberechnung für Berufshaftpflichtversicherung

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