Ärztehaftpflichtversicherung beim Versicherungsmakler aus Wien
Die Ärztehaftpflichtversicherung (bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte) ist seit 19.08.2010 für freiberufliche tätige Ärzte und Zahnärzte in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und nachweispflichtig gegenüber der Ärztekammer bzw. Zahnärztekammer.
Das bedeutet, es besteht für die Versicherer gegenüber der Ärztekammer / Zahnärztekammer die Verpflichtung, umgehend mitzuteilen, ob die Ärztehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Ferner ist der Versicherer auch gesetzlich verpflichtet, zu melden, falls und wenn ja, weshalb der Versicherungsvertrag beendet wurde. Auch etwaige Einschränkungen des Versicherungsschutzes müssen gemeldet werden.
Welche Schadensfälle deckt die Ärztehaftpflichtversicherung ab?
Von der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte werden die folgenden Schäden übernommen, die der Versicherungsnehmer (Arzt / Zahnarzt) einer dritten Person (zumeist Patienten) zufügt:
- Personenschäden
- Vermögensschäden
- Sachschäden
Geschädigte Patienten sind berechtigt, Schadenersatzansprüche aus einer behaupteten ärztlichen Fehlbehandlung auch direkt gegenüber dem Haftpflichtversicherungsunternehmen geltend zu machen.
Profitieren Sie von unseren maßgeschneiderten Paketen im Bereich Ärztehaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Wir erstellen Ihnen als Arzt oder Zahnarzt (selbstständig oder im Angestelltenverhältnis) gerne ein individuelles Angebot, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Tragen Sie dafür bitte alle erforderlichen Angaben in das Formular ein. Bei Fragen sind wir von Schmidt & Schmidt, Ihre Versicherungsmakler für Wien, Wien-Umgebung und Klosterneuburg, gerne für Sie erreichbar. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie im Bereich Berufshaftpflichtversicherung und bei allen weiteren Sparten gerne persönlich.
Schmidt & Schmidt
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