Abfertigungsversicherung
Der gesetzliche Abfertigungsanspruch beträgt für Arbeiter und Angestellte bei einer ununterbrochenen Dienstzeit von
3 Jahren | 2 Monatsgehälter |
5 Jahren | 3 Monatsgehälter |
10 Jahren | 4 Monatsgehälter |
15 Jahren | 6 Monatsgehälter |
20 Jahren | 9 Monatsgehälter |
25 Jahren | 12 Monatsgehälter |
Der 13. und 14. Monatsgehalt (und alle anderen Sonderzahlungen) werden aliquot hinzugerechnet.
Im Gegensatz zur Pensionszusage und zur Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Zi. 15a EStG ist das Unternehmen zur Zahlung der Abfertigung gesetzlich verpflichtet.
Abfertigung ist zu zahlen wenn:
- der (die) Dienstnehmer(in) wegen Erreichen des (vorzeitigen) Pensionsalters aus dem Unternehmen austritt.
- der (die) Dienstnehmer(in) wegen Berufsunfähigkeit vor Erreichen des Pensionsalters aus dem Unternehmen austritt.
- die Dienstnehmer(in) wegen Mutterschaft aus dem Unternehmen austritt.
- der (die) Dienstnehmer(in) nach einem Karenzurlaub aus dem Unternehmen austritt.
- der (die) Dienstnehmer(in) während eines aufrechten Dienstverhältnisses verstirbt.
- der (die) Dienstnehmer(in) vom Unternehmen gekündigt wird.
- bei Einzelunternehmen eine Betriebsübergabe oder eine Betriebsschließung erfolgt (z.B. bei Pensionierung des Dienstgebers).
- das Unternehmen in Konkurs geht.
Abfertigungsversicherung
Indirektversicherung zur Finanzierung innerbetrieblicher Abfertigungsverpflichtungen durch gleichbleibende Prämien (Spitzenbelastungen werden vermieden).
Prämien sind im Vorhinein bekannt, also fixe Budgetposten.
Dienstnehmer finanziert sich seine Abfertigung praktisch selbst durch seine Arbeitsleistung während seiner Aktivzeit.
Besonders für Dienstnehmer, die schon Anspruch auf Abfertigung haben, oder mehr als 5 Jahre vor der Pension stehen und zum Stammpersonal zählen.
Eine Übertragung auf andere Mitarbeiter ist möglich.
Um Ihnen eine individuelle Lösung anbieten zu können, ersuchen wir Sie nachstehend die Daten Ihres/Ihrer Mitarbeiter(s) bekannt zu geben:
Offertberechnung für eine Abfertigungsversicherung
Schmidt & Schmidt
Mo – Do: | 08 – 18 Uhr |
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Fr: | 08 – 15 Uhr |